Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Punkte vor der Aufstellung.

1) Kein amtliches Verkehrszeichen – reine Präventionshilfen

Unsere Dummy-Polizisten und Attrappen sind keine amtlichen Verkehrszeichen und entfalten keine behördliche Wirkung. Sie dienen allein der Verkehrsprävention.

2) Aufstellung im öffentlichen Verkehrsbereich

Für das Aufstellen im öffentlichen Verkehrsbereich (Straßen mit öffentlichem Verkehr) ist in der Regel eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

Zuständig ist regelmäßig die Gemeinde/der Magistrat. Oft verlangt die Behörde Lageplan/Fotos, Skizzen (Maße/Abstände), Angaben zur Verankerung/Standsicherheit und ggf. zur Beleuchtung.

3) Aufstellung auf Privatgrund

Auf Privatgrund ist eine Aufstellung grundsätzlich möglich, sofern keine Gefährdung/Sichtbehinderung entsteht. In der Praxis wurde etwa kommuniziert, dass Attrappen auf Privatgrund zulässig sind (Beispiel Lustenau).

4) Keine Hoheitszeichen / keine Polizeiuniformen

Zur Vermeidung rechtlicher Risiken sind Abbildungen mit „POLIZEI“ oder Emblemen rein demonstrativ und werden in der Endausführung nicht verwendet.

5) Mustervorlage: Antrag an die Gemeinde

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Betreff: Antrag auf straßenpolizeiliche Bewilligung – Aufstellung einer Präventionsfigur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Bewilligung gemäß § 82/§ 90 StVO für die Aufstellung einer nicht amtlichen Präventionsfigur („Dummy-Polizist“) an folgender Stelle: [Adresse, genaue Lagebeschreibung, Koordinaten].

Zweck: Erhöhung der Aufmerksamkeit/Geschwindigkeitsdisziplin vor [Schule/Kindergarten/Wohnstraße].

Technik/Abmessungen: Höhe: … cm; Breite: … cm; Material: …; Verankerung: …; (keine Beleuchtung / LED-Anzeige optional).

Sicherheit: Kein Eingriff in den fließenden Verkehr, keine Sichtbehinderung, ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand, vandalismussichere Verankerung.

Anlagen: Lageplan mit Fotos, Maßskizze, Verankerungsnachweis/Standsicherheit, ggf. Zustimmung des Grundeigentümers.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Firma/Gemeinde, Kontakt]

6) Haftungsausschluss

Diese Hinweise sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die Vorgaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltende Rechtslage.