1) Kein amtliches Verkehrszeichen – reine Präventionshilfen
Unsere Dummy-Polizisten und Attrappen sind keine amtlichen Verkehrszeichen und entfalten keine behördliche Wirkung. Sie dienen allein der Verkehrsprävention.
2) Aufstellung im öffentlichen Verkehrsbereich
Für das Aufstellen im öffentlichen Verkehrsbereich (Straßen mit öffentlichem Verkehr) ist in der Regel eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 82 StVO – Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (z. B. Werbung, aufmerksamkeitserregende Anlagen)
- § 90 StVO – Arbeiten auf oder neben der Straße (z. B. Aufstellungen, die den Verkehr beeinträchtigen können)
Zuständig ist regelmäßig die Gemeinde/der Magistrat. Oft verlangt die Behörde Lageplan/Fotos, Skizzen (Maße/Abstände), Angaben zur Verankerung/Standsicherheit und ggf. zur Beleuchtung.
3) Aufstellung auf Privatgrund
Auf Privatgrund ist eine Aufstellung grundsätzlich möglich, sofern keine Gefährdung/Sichtbehinderung entsteht. In der Praxis wurde etwa kommuniziert, dass Attrappen auf Privatgrund zulässig sind (Beispiel Lustenau).
4) Keine Hoheitszeichen / keine Polizeiuniformen
- Keine Bundes-/Landeswappen, Dienstflaggen oder geschützten Hoheitszeichen (Wappengesetz). Abbildungen dürfen nicht den Eindruck einer öffentlichen Berechtigung erwecken.
- Keine geschützten Polizeizeichen oder das unbefugte Tragen von Uniformen (Sicherheitspolizeigesetz). Daher verwenden wir neutrale Designs ohne „POLIZEI“-Schriftzüge/Abzeichen.
Zur Vermeidung rechtlicher Risiken sind Abbildungen mit „POLIZEI“ oder Emblemen rein demonstrativ und werden in der Endausführung nicht verwendet.
5) Mustervorlage: Antrag an die Gemeinde
Textvorlage öffnen
Betreff: Antrag auf straßenpolizeiliche Bewilligung – Aufstellung einer Präventionsfigur
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Bewilligung gemäß § 82/§ 90 StVO für die Aufstellung einer nicht amtlichen Präventionsfigur („Dummy-Polizist“) an folgender Stelle: [Adresse, genaue Lagebeschreibung, Koordinaten].
Zweck: Erhöhung der Aufmerksamkeit/Geschwindigkeitsdisziplin vor [Schule/Kindergarten/Wohnstraße].
Technik/Abmessungen: Höhe: … cm; Breite: … cm; Material: …; Verankerung: …; (keine Beleuchtung / LED-Anzeige optional).
Sicherheit: Kein Eingriff in den fließenden Verkehr, keine Sichtbehinderung, ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand, vandalismussichere Verankerung.
Anlagen: Lageplan mit Fotos, Maßskizze, Verankerungsnachweis/Standsicherheit, ggf. Zustimmung des Grundeigentümers.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Firma/Gemeinde, Kontakt]
6) Haftungsausschluss
Diese Hinweise sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die Vorgaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltende Rechtslage.